Fußball Club FC 08 Villingen e.V.

Stadion
Im Friedengrund
78050 VS-Villingen


· Kapazität ca. 12.000 Plätze
· Haupttribüne 800 Plätze
· Stehplatz-Tribüne, überdacht, 2.500 Plätze

Club-Raum Unter der Haupttribüne mit Großleinwand (Übertragung der Pressekonferenz).

Club 08er und Sponsorenzelt Neben der Haupttribüne (Zutritt für Inhaber ein VIP-Karte "Club08er und Sponsoren". Die Karten können als Saison-Dauerkarten oder Einzelkarten je Heimspiel in der Geschäftsstelle beantragt werden.)

Chronik des Friedengrundstadions

1960 Erstmals Punktspiele des FC 08 (Schwarzwald-Bodensee-Liga) auf den neu erstellten Sportanlagen im Friedengrund.

1961 Am 15. Oktober wird das von Architekt Sommer erbaute Umkleidehaus bezugsfertig.

1969 Am 5. Oktober wird die neue Haupttribüne, die 800 Besuchern Platz bietet, bei der Partie gegen den VfR Mannheim (1:0) erstmals für die Zuschauer freigegeben. Allerdings ist das Dach noch nicht fertig gestellt.
An der Südseite wird eine überdachte Stehtribüne für 3000 Zuschauer erbaut, deren Finanzierung der erste Vorsitzende Paul Riegger übernimmt.

1970 Beim Pokalspiel gegen den Hamburger SV (1:3) am 04.01.1970 erlebt das Friedengrundstadion mit 15149 zahlenden Zuschauern seinen bisher besten Besuch.
Die vom ersten Vorsitzenden Paul Riegger finanzierte überdachte Stehtribüne wird nach ihm benannt.

1977-1980 Der Ausbau der Räumlichkeiten unter der Haupttribüne wird mit der Fertigstellung der Umkleidekabinen und dem Gymnastikraum vorerst beendet.

1995 Die Haupttribüne wird grundlegend saniert.

2002 Der lange ersehnte Kunstrasenplatz wird fertig gestellt.

2008 Der Stadionrasen wird grundlegend saniert.

Bilder zur Stadionsanierung gibt es HIER.


  Galerie
 Hier weitere Stadionbilder:

  Karten

Informationen zu unseren Eintritts- und Dauerkarten finden Sie hier:

Die Karten sind in der Geschäftsstelle erhältlich:

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FC 08-Geschäftsstelle
Insel 5
78050 VS-Villingen
Tel.: 0 7721 - 2 06 84 99
Fax: 0 7721 - 2 06 89 49
Mittwoch: 16 - 19 Uhr
Freitag: 15.30 - 18 Uhr


  § Info
Allg. Hinweise
Das Mitbringen von Dosen, Flaschen, Feuerwerkskörpern und von als Wurfgeschosse verwendbaren Gegenständen ist ausdrücklich untersagt. Es gilt die Stadionordnung. Den Anweisungen der Ordner und des Veranstalters ist Folge zu leisten. Keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Eintrittskarten sind auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Abbruch der Veranstaltung sowie bei Spielverlegung (auch infolge von Spielausfällen) wird kein Ersatz geleistet, auch nicht bei Spielbeginnverlegung am selben Tag. Im Kartenpreis ist die gesetzliche MwSt. enthalten.